FAQ
Haben Sie eine Frage? Wir beantworten diese in diesem Abschnitt.
Hier finden Sie Antworten zu Auswahlverfahren, Kriterien usw.
Ziel der Stiftung Seed Capital Freiburg ist es, unternehmerische Fähigkeiten zu wecken und zu fördern. Sie unterstützt Projekte für Unternehmen, die gerade erst oder noch nicht gegründet worden sind.
Die unterstützten Projekte sind innovativ oder haben einen hohen Mehrwert bezüglich der Technologie, des Produktionsprozesses oder des Geschäftsmodells und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung.
Bei der Auswahl der Projekte wird vor allem berücksichtigt, wie innovativ sie sind, wie interessant sie für den Markt sind, an welche Zielgruppe sie sich richten sowie welche Personen das Projekt leiten.
Ich habe ein innovatives Projekt, das die Entwicklung meiner Firma vorantreibt. Meine Firma existiert bereits seit einigen Jahren. Können Sie mir ein Darlehen geben?
Die Stiftung unterstützt Projekte von Unternehmen, die gerade erst gegründet wurden oder die innerhalb von 12 Monaten nach Gewährung des Darlehens gegründet werden.
Es gibt jedoch spezifische Massnahmen zur Innovations- und Investitionsförderung von Firmen des Kantons Freiburg. Für weitergehende Information siehe Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg.
Wie ist das Verfahren zur Auswahl eines Projekts?
Welche Kriterien bestimmen, ob ein Projekt dem Stiftungsrat vorgelegt werden kann oder nicht?
Das mit der Analyse der Anträge auf Darlehensgewährung durch die Stiftung beauftragte Team achtet besonders auf folgende Punkte:
Wer prüft meinen Antrag?
Analyse, Vorbereitung, Vorlage und Follow-up der Projekte erfolgen durch das Fri Up-Team.
Darüber hinaus bietet Fri Up ein Begleitprogramm an, das unsere finanzielle Unterstützung ergänzt.
Wie wird die Nachhaltigkeit bewertet?
Bevor es dem Stiftungsrat vorgestellt wird, unterzieht das Fri Up-Team jedes Projekt einer Nachhaltigkeitsbewertung mit dem Boussole21.
Ich habe noch keine Gesellschaft gegründet. Kann ich mein Projekt der Stiftung vorlegen?
Die Darlehen können einer natürlichen oder juristischen Person gewährt werden.
Ist ein Wohnsitz/Gesellschaftssitz im Kanton Freiburg obligatorisch?
Der Träger oder die Trägerin des Projekts bzw. die Gesellschaft in Gründung muss seinen/ihren Wohnsitz/Geschäftssitz in spätestens12 Monaten nach Darlehensgewährung im Kanton Freiburg haben bzw. ihre Geschäftstätigkeit hauptsächlich dort ausüben.
Was verstehen Sie unter Startdarlehen?
Die von der Stiftung gewährten Startdarlehen sind dazu bestimmt, die Tätigkeiten zu finanzieren, die notwendig sind, um den Geschäftsplan einer in der Gründung befindlichen Gesellschaft zu entwickeln und zu validieren. Hierzu zählt insbesondere die Entwicklung von Prototypen und von Marktstudien.
Der Zinssatz beträgt 0 % solange das Projekt keinen Umsatz generiert, höchstens jedoch 3 Jahre lang.
Welche Zinssätze und Modalitäten gelten für die gewährten Darlehen?
Alle Einzelheiten bezüglich Grundlagen, Bedingungen und Modalitäten unserer Darlehen finden Sie auf der Seite „Meine Finanzierung“.
Wo kann ich Unterstützung für mein gewerbliches oder handwerkliches Projekt finden?
Unser Partner Effort Fribourg SA gewährt Darlehen in Form von Mikrokrediten bis zu CHF 30’000.-, die dazu bestimmt sind, die Lancierung oder die Entwicklung von geschäftlichen, gewerblichen oder dienstleisterischen Projekten und Tätigkeiten zu unterstützen.
Diese Darlehen sollen die Lancierung von Aktivitäten ermöglichen, für die es im Allgemeinen schwierig ist, einen Bankkredit zu erhalten.
Sie wollen der Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen, von neuen Verfahren oder innovativen Produkten dienen, dies auch in bereits aktiven Unternehmen.
Effort Fribourg SA unterstützt ebenfalls die Entwicklung von neuen Projekten, indem die Gesellschaft eine Expertenberatung und eine Nachverfolgung während der ganzen Leihfrist anbietet.